Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hörmann Haustechnik GmbH & Co. KG
0. Vorbemerkungen
Die Firma Hörmann Haustechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Ravensburger Straße 33, 88046 Friedrichshafen (im Folgenden als "Auftragnehmer" bezeichnet), stellt ihren Kunden einen umfassenden Service rund um die Gewerke Heizung und Sanitär zur Verfügung.
1. Allgemeines
Es steht dem Auftragnehmer frei, andere Unternehmen damit zu beauftragen, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen
2. Vertragsschluss
2.1. Basierend auf den Informationen, die der Kunde im Angebotsrechner des Auftragnehmers auf der Webseite (unter anderem auf www.hoermann-haustechnik.de) angibt, wird dem Kunden ein unverbindliches Angebot gemacht (juristisch betrachtet eine Einladung zur Angebotsabgabe). Dieses Angebot wird dem Kunden übermittelt.
2.2. Die Angebote und Kostenanschläge des Auftragnehmers sind frei und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.3. Ein Vertrag über die Dienstleistungen des Auftragnehmers wird durch einen Antrag und dessen Annahme geschlossen. Der Antrag liegt in der Zusendung des bestätigten Angebots an den Auftragnehmer (nachfolgend als "Auftragserteilung" bezeichnet). Die Annahme erfolgt durch die Zusendung der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers an den Kunden. Es muss die schriftliche Form gewahrt werden. Die Auftragserteilung seitens des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers beim Kunden eingeht.
3. Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist für den Widerruf beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Hörmann Haustechnik GmbH & Co. KG, Ravensburger Str. 33, 88046 Friedrichshafen (Telefon: +49 (0)7541 38080, E-Mail: widerruf@hoermann-haustechnik.de), durch eine eindeutige Erklärung (z. B. per Post, Fax oder E-Mail) über Ihre Entscheidung, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dazu das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
Um die Widerrufsfrist einzuhalten, reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die entstanden sind, weil Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Wir werden für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.
Falls Sie verlangt haben, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, müssen Sie uns einen angemessenen Betrag zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts informieren, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie Ihre Absicht haben, den Vertrag zu widerrufen, füllen Sie bitte das Formular aus und senden Sie es zurück:
Widerrufsformular auf: www.hoermann-haustechnik.de/images/pdf/widerrufsformular.pdf
4. Durchführbarkeit
4.1. Der Kunde bestätigt, dass alle von ihm in Abschnitt 2.1 gemachten Angaben korrekt und vollständig sind. Falls sich herausstellt, dass diese Angaben unrichtig sind und infolgedessen die vertraglich vereinbarte Leistung nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand erbracht werden kann, hat der Auftragnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung. In einem solchen Fall ist der Kunde gemäß Abschnitt
15.2 dieser Bedingungen verpflichtet, dem Auftragnehmer Schadensersatz zu leisten.
4.2. Der Kunde sichert zu, dass er vor Erteilung des Auftrags sicherstellt, dass die geplante Leistung aus rechtlicher Sicht (z. B. Zustimmung des zuständigen Schornsteinfegers) und aus tatsächlichen Gegebenheiten (z. B. Genehmigung des Gasnetzbetreibers) möglich ist, und dass örtliche Bedingungen den Einbau der vereinbarten Anlage ermöglichen. Falls Bedenken bestehen, müssen diese dem Auftragnehmer vor Auftragserteilung mitgeteilt werden. Sollte der Vertrag aus diesen Gründen nicht durchführbar sein, gilt die Schadensersatzpflicht gemäß Abschnitt 15.2 dieser Bedingungen entsprechend.
5. Vertragsinhalte
Der von den beiden Parteien vereinbarte Vertrag setzt sich lediglich ausfolgenden Dokumenten zusammen: dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ohne Beilagen), dem vom Auftraggeber unterzeichneten Angebot und der Angebotsgenehmigung des Auftragnehmers. Wenn mehrere Angebote für denselben Auftrag aufgrund erforderlicher Anpassungen gemacht und an den Auftraggeber gesendet werden, basiert der Vertrag stets auf dem neuesten vom Auftragnehmer vorgelegten Angebot.
6. Auslegung des Vertrages
Der Vertrag, der zwischen den beteiligten Parteien geschlossen wurde, enthält eine abschließende und umfassende Beschreibung dessen, was Gegenstand der erbrachten Leistungen ist. Dieser Vertrag hat Vorrang vor allen anderen Dokumenten. Der Auftragnehmer übernimmt keine zusätzlichen Liefer- oder Leistungsverpflichtungen über die ausdrücklich im Vertrag festgelegten hinaus. Jegliche zusätzlichen oder notwendigen Leistungen, die über den vereinbarten Festpreis hinausgehen, müssen gesondert vergütet werden.
1.Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die erbrachten Leistungen bis zur Übergabestelle, die in der Regel der Heizkreisverteiler im Heizungsraum ist. Ab der Übergabestelle liegt das vorhandene System außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers. Für Mängel im Bereich des vorhandenen Systems ist der Auftragnehmer nicht haftbar. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das vorhandene System zum Zeitpunkt der Montage mängelfrei und insbesondere dicht ist. Ebenso muss der Kunde für eine Stromversorgung (230 V 16 A) und ein funktionsfähiges Abwassersystem sorgen.
7. Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers; Gefahrübergang; Abnahme
7.1. Lieferung des Heizgeräts einschließlich zugehöriger Teile und anderer Artikel der bereitgestellten Dienstleistungen
7.1.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das bestellte Heizgerät zusammen mit den zugehörigen Teilen und anderen Artikeln der bereitgestellten Dienstleistungen zu liefern und zu installieren.
Die Hörmann Haustechnik GmbH & Co. KG hat das Recht, ein Modell desselben Herstellers mit höherem Wert zu installieren.
7.1.2. Die Lieferung erfolgt an den Besteller. Die Entscheidung über die Versandart, das Transportmittel, den Spediteur oder Frachtführer obliegt dem Auftragnehmer im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens. Der Besteller ist verpflichtet, etwaige offensichtliche Transportschäden dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen.
7.1.3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Wärmeerzeugers inklusive zugehöriger Komponenten und anderer Artikel der Lieferungen und Leistungen an den Spediteur, Frachtführer oder eine andere zur Versendung bestimmte dritte Partei auf den Besteller über. Falls der Besteller ein Verbraucher ist, geht das Risiko des zufälligen Verlusts, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Untergangs des gelieferten Wärmeerzeugers inklusive zugehöriger Komponenten und anderer Artikel der Lieferungen und Leistungen auf ihn über, wenn der Wärmeerzeuger, die zugehörigen Komponenten und die anderen Artikel der Lieferungen und Leistungen an ihn übergeben werden oder er in Verzug mit der Annahme gerät.
7.2. Fertigstellung einschließlich Abnahme
7.2.1. Nach Abschluss der Installation wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Dieses Protokoll bestätigt die Beendigung der Montage und die Abnahme der Anlage. Sollten Restarbeiten oder Mängel erkannt werden, werden sie im Protokoll festgehalten. Es ist keine förmliche Abnahme vereinbart. Der Besteller ist verantwortlich dafür, dass entweder er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person am Abnahmetermin vor Ort ist. Es wird angenommen, dass eine anwesende Person am Abnahmetermin im Namen des Bestellers handelt und von ihm bevollmächtigt ist.
7.2.2. Nach der Abnahme geht die Verantwortung für die installierte Anlage auf den Besteller über.
7.2.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, dem Besteller bei der Abnahme eine Betriebsanleitung für den Wärmeerzeuger einschließlich zugehöriger Komponenten und anderer Artikel der bereitgestellten Leistungen zu übergeben, die dann im Eigentum des Bestellers übergeht.
8. Pflichten des Bestellers
8.1. Spätestens bei der Übermittlung der Auftragserteilung ist der Besteller verpflichtet, den Auftragnehmer über Umstände zu informieren, die aus seiner Sicht die Entfernung des alten Wärmeerzeugers und die Installation des neuen Wärmeerzeugers inklusive zugehöriger Komponenten und anderer Artikel der bereitgestellten Leistungen erschweren könnten. Dazu gehören insbesondere die Größe des Raumes und der Zugang zu dem Bereich, in dem der Wärmeerzeuger mit zugehörigen Teilen und anderen Artikeln der bereitgestellten Leistungen platziert werden soll.
8.2. Vor Beginn der Montagearbeiten muss der Besteller die erforderlichen Informationen über die Position von verdeckt verlegten Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlichen Installationen bereitstellen.
8.3. Darüber hinaus verpflichtet sich der Besteller, dem Auftragnehmer folgende Informationen bereitzustellen:
- Fotomaterial gemäß den Anweisungen des Auftragnehmers
- Details zur Installation und Betriebsbereitschaft des Gaszählers für Erdgas-Wärmeerzeuger
- Kontaktdaten des verantwortlichen Schornsteinfegers
- Die Art des Heizöls (mit Angabe des Schwefelgehalts), falls es sich um Heizöl-Wärmeerzeuger handelt
8.4. Der Besteller muss sicherstellen, dass die Verpackung des gelieferten Wärmeerzeugers einschließlich zugehöriger Komponenten und anderer Artikel der bereitgestellten Leistungen unbeschädigt bleibt. Nur so kann der Auftragnehmer sicherstellen, dass die Lieferung vollständig ist.
8.5. Der Besteller ist nicht befugt, den alten Wärmeerzeuger zu demontieren oder anderweitig in die Anlage einzugreifen.
8.6. Kosten, die aufgrund einer fehlerhaften oder unterlassenen Mitteilung oder einer anderen Verletzung der Verpflichtungen des Bestellers entstehen, sind vom Besteller zu tragen, sofern der Besteller für die Verletzung verantwortlich ist. Dies gilt vorbehaltlich der Haftung gemäß Abschnitt 14.
9. Termine, Verzug
9.1. Die Festlegung des voraussichtlichen Liefer- und Montagetermins für den Wärmeerzeuger inklusive zugehöriger Komponenten und anderer Artikel der bereitgestellten Leistungen erfolgt normalerweise nach Ablauf der Widerrufsfrist. Der Auftragnehmer bemüht sich darum, die gewünschten Termine bei der Planung zu berücksichtigen. Die Bestätigung des Termins erfolgt in der Regel zwei Wochen vor dem geplanten Montagebeginn, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
9.2. Tritt eine nicht vom Auftragnehmer oder seinen Vorlieferanten bzw. Subunternehmern zu verantwortende Betriebsstörung auf, insbesondere durch Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignissen beruhen und zu erheblichen Betriebsstörungen führen, verschieben sich die angegebenen Termine entsprechend. Falls aufgrund dieser Störungen die Erfüllung des Vertrags unmöglich wird, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für bis dahin erbrachte Leistungen, einschließlich Drittanbieteransprüche, die aufgrund des Vertrauens in die Vertragserfüllung beauftragt wurden. Weitere Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
9.3. Sollte der Auftragnehmer den bestätigten Termin nicht einhalten können, wird er den Besteller umgehend darüber informieren und einen neuen Termin festlegen. Die Verzögerung seitens des Auftragnehmers wird gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen beurteilt. Eine als angemessen betrachtete Frist zur Abhilfe wird angenommen, wenn sie nicht kürzer als sechs Wochen ist.
9.4. Die Rechte des Bestellers gemäß Abschnitt 13 sowie die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers, insbesondere bei Ausschluss der Leistungspflicht (beispielsweise aufgrund von Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben davon unberührt.
9.5. Falls der Besteller die Liefer- und Montagedienstleistungen des Vertragsgegenstands auch nach einer Fristsetzung von mindestens sechs Wochen nicht in Anspruch nimmt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aufgrund mangelnder Kooperation zu kündigen. In diesem Fall ist der Besteller verpflichtet, die Pauschale gemäß Abschnitt 15 Absatz 2 dieser Bedingungen zu entrichten.
10. Preise und Zahlungsbedingungen
10.1. Die Preise des Auftragnehmers gelten für den in der Auftragsbestätigung bestätigten Umfang der Leistung. Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
10.2. Die Rechnung wird ohne Abzug von Skonto innerhalb von 14 Tagen fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach Abschluss der Arbeit.
10.3. Wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist, spätestens jedoch 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, gerät der Besteller gemäß § 268 Absatz 3 BGB in Verzug, ohne dass eine separate Mahnung erforderlich ist. Während des Verzugs ist der Werklohn mit dem aktuellen gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen. Im Fall von Geschäftsleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf kaufmännische Verzugszinsen (gemäß § 353 HGB) unberührt.
10.4. Die Verrechnung von Gegenforderungen des Bestellers oder die Zurückbehaltung aufgrund solcher Ansprüche ist lediglich möglich, sofern die Gegenforderungen entweder unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. Dies gilt nicht für Reklamationen wegen Mängeln oder Gegenforderungen aus demselben Vertrag des Bestellers.
10.5. Bei Vertragsabschluss wird die Hörmann Haustechnik GmbH & Co. KG Bonitätsprüfungen durchführen, indem sie Informationen von entsprechenden Dienstleistern (z. B. Creditreform, SCHUFA) einholt. Die Dienstleister stellen der Hörmann Haustechnik GmbH & Co. KG die gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten des Bestellers zur Verfügung, einschließlich solcher, die auf mathematisch- statistischen Verfahren beruhen, wenn die Hörmann Haustechnik GmbH & Co. KG ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Der Auftragnehmer ist befugt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, falls nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers erheblich mindern könnten (z. B. ein Antrag auf Insolvenzverfahren).
10.6. Im Falle einer Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag wird der Auftragnehmer dem Besteller eine rechtsverbindlich unterzeichnete Original- Abtretungsanzeige zusenden. Diese enthält den Namen, die Adresse und die Bankverbindung des neuen Gläubigers, den Betrag der abgetretenen Forderung und das Datum der Abtretung. Falls diese Pflicht nicht korrekt erfüllt wird, bleibt der Besteller zur Zahlung an den Auftragnehmer berechtigt.
10.7. Falls vereinbart wurde, dass Teile der alten Heizanlage für die Installation der neuen Anlage verwendet werden, und vor Ort von der Hörmann Haustechnik GmbH & Co. KG festgestellt wird, dass diese Teile fehlen oder nicht funktionstüchtig sind, kann die Firma die Leistung verweigern, bis die benötigten Teile beschafft wurden. Die Kosten und die Verantwortlichkeit für diese Teile werden separat vereinbart. Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass eine nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechende bestehende Anlage dazu führen kann, dass die Voraussetzungen für Förderungen der Gesamtanlage durch Institutionen wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht erfüllt werden und die Gesamtfunktion der Anlage beeinträchtigt sein kann. Dies kann vom Auftragnehmer aus technischen Gründen vor der Montage nicht überprüft werden.
11. Finanzierung
11.1. Der Auftragnehmer kann dem Besteller verschiedene Finanzierungsoptionen anbieten. Bei erfolgreicher Vereinbarung kommt der entsprechende Darlehensvertrag zwischen dem Besteller und der kreditgebenden Bank (oder dem Contracting- Unternehmen, auch als Bank bezeichnet) zustande. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall nicht zum Vertragspartner des Bestellers.
11.2. Der Besteller reicht den Antrag auf das Darlehen (oder den Contracting-Vertrag) für die Finanzierung bei der jeweiligen relevanten Bank ein. Die Entscheidung über die Annahme des Darlehensantrags liegt ausschließlich bei der entsprechenden Bank.
11.3. Der Auftragnehmer behält die Auftragsbestätigung offen, bis eine endgültige Entscheidung der Bank getroffen wurde.
11.4. Falls die Finanzierungsanfrage von der Bank abgelehnt wird, hat der Besteller die Möglichkeit, den Vertrag durch Vorauszahlung des vereinbarten Werklohns aufrechtzuerhalten. Andernfalls verliert die erteilte Auftragsbestätigung ihre rechtliche Wirkung und der Vertrag wird als aufgehoben betrachtet.
12. Eigentumsvorbehalt
Der Wärmeerzeuger einschließlich aller dazugehörigen Komponenten und anderer Lieferungen und Leistungen (im Folgenden "Vorbehaltswärmeerzeuger") bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis sämtliche offenen Zahlungsansprüche, die dem Auftragnehmer aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller zustehen, erfüllt sind. Falls Dritte den Vorbehaltswärmeerzeuger pfänden, beschlagnahmen oder anderweitig in Anspruch nehmen, ist der Besteller verpflichtet, den Auftragnehmer umgehend zu benachrichtigen. Bei Verstößen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Vorbehaltswärmeerzeuger zurückzunehmen. Der Besteller muss den Vorbehaltswärmeerzeuger herausgeben. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts erfordert keinen separaten Rücktritt des Auftragnehmers. Die genannten Handlungen oder die Rücknahme des Vorbehaltswärmeerzeugers durch den Auftragnehmer stellen keinen automatischen Vertragsrücktritt dar, es sei denn, der Auftragnehmer hätte den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt.
13. Beschaffenheitsmerkmale, Mängelansprüche; Verjährung
13.1. Der gelieferte Gegenstand wird als frei von Sachmängeln angesehen, wenn er den Angaben in der Produktbeschreibung entspricht oder - sofern keine Produktbeschreibung vorhanden ist - dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktion noch den Wert des gelieferten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und führen nicht zur Beanstandung von Mängeln. Bei Mängeln, die den Wert oder die Nutzbarkeit des gelieferten Gegenstandes nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen, bestehen keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung.
13.2. Garantien bezüglich der Qualität und Langlebigkeit des gelieferten Gegenstandes gelten nur dann als übernommen, wenn der Auftragnehmer diese ausdrücklich und schriftlich als solche festgelegt hat. Der Auftragnehmer ist nur dann für öffentliche Aussagen, insbesondere in Werbematerialien, verantwortlich, wenn er diese veranlasst hat. Ansprüche aufgrund solcher Aussagen können nur geltend gemacht werden, wenn die Aussage tatsächlich die Kaufentscheidung des Kunden beeinflusst hat. Garantien, die von Vorlieferanten in Garantieerklärungen, entsprechender Werbung oder anderen Produktunterlagen abgegeben werden, werden nicht vom Auftragnehmer veranlasst. Diese Garantien sind allein dem Lieferanten zuzurechnen, der sie übernommen hat. Absatz 1 dieser Klausel bleibt hiervon unberührt.
13.3. Beanstandungen aufgrund von Mängeln müssen umgehend erhoben werden und sind nicht mehr gültig, wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lieferung mitgeteilt werden. Mängel, die selbst bei äußerst gründlicher Prüfung innerhalb dieser
Frist nicht festgestellt werden konnten, müssen sofort, spätestens jedoch 2 Wochen nach ihrer Entdeckung gemeldet werden. Diese Regelung betrifft nicht Schäden, die während des Transports entstanden sind.
13.4. Falls der gelieferte Gegenstand Mängel aufweist oder nicht der garantierten Beschaffenheit entspricht, wird der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen innerhalb einer angemessenen Frist entweder durch Nachbesserung oder durch Lieferung eines mängelfreien Gegenstands den Mangel beheben (Nacherfüllung). Der Besteller muss dem Auftragnehmer oder dessen Bevollmächtigten die notwendige Zeit und Gelegenheit dafür geben. Wenn dies nicht geschieht oder wenn Veränderungen oder Reparaturen am bemängelten Gegenstand vorgenommen werden, entbindet dies den Auftragnehmer von der Mängelhaftung in dieser Hinsicht.
13.5. Falls die Nacherfüllung scheitert oder nicht innerhalb einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist erfolgt, gelten die gesetzlichen Rechte bei Sachmängeln. Ein Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen.
13.6. Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz oder Ersatz von Aufwendungen unterliegen den Bedingungen in Klausel 14 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
13.7. Keine Haftung für Sachmängel wird übernommen in folgenden Fällen: (a) bei Verschleiß oder Mängeln, die aufgrund einer Nutzung oder Betriebsweise auftreten, die technisch nicht vorgesehen oder nicht vom Auftragnehmer empfohlen ist; (b) bei Wartungsarbeiten, die nicht vom Auftragnehmer oder einem zertifizierten Fachbetrieb (Meisterbetrieb) durchgeführt werden; (c) bei Verwendung von Produkten, die mit der Heizungsanlage nicht kompatibel sind; (d) bei Änderungen an der Heizungsanlage, insbesondere wenn Teile oder Verbrauchsmaterialien ausgetauscht werden, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen; (e) bei sonstigen Handlungen, die den Vorgaben des Auftragnehmers widersprechen, insbesondere den Bedienungs-, Betriebs- oder Wartungsanleitungen.
Der Auftragnehmer übernimmt auch keine Haftung für Mängel an der Bestandsanlage, insbesondere an der bestehenden Heizungsverrohrung, den Heizkörpern oder Thermostaten. Dies gilt ausdrücklich auch für Folgeschäden, insbesondere solche, die durch auftretende Undichtigkeiten an der Bestandsanlage verursacht werden.
14. Haftung
14.1. Für Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (gemäß § 284 BGB) aufgrund von Verletzungen vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten (wie Verzug oder unerlaubte Handlung) haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für arglistiges Verschweigen von Mängeln, für die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder gemäß dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Gegenständen.
14.2. Zusätzlich haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Schaden beschränkt, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbar war und der typischerweise im Rahmen des Vertrags auftreten kann.
14.3. Die oben genannten Regelungen gelten auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
14.4. Die vorstehenden Regelungen haben keine Auswirkungen auf eine mögliche Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers.
15. Kündigung
15.1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.
15.2. Falls der Besteller von seinem Kündigungsrecht gemäß § 648 BGB Gebrauch macht oder der Auftragnehmer den Vertrag gemäß § 9.5 dieses Vertrags kündigt, ist der Besteller verpflichtet, vor der Erstanfahrt auf die Baustelle eine pauschale Abgeltung in Höhe von 15 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Ab dem ersten Tag auf der Baustelle beträgt die pauschale Abgeltung 50 % der vereinbarten Vergütung, und ab dem zweiten Tag auf der Baustelle beträgt die pauschale Abgeltung 80 % der vereinbarten Vergütung. Der Besteller hat jedoch die Möglichkeit, den Gegenbeweis einer tatsächlich geringeren erbrachten Leistung und Aufwendungen anzutreten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, in diesem Fall weitere Ansprüche geltend zu machen.
16. Online-Streitbeilegung
16.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Sie finden die Plattform unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. Die E-Mail- Adresse des Auftragnehmers lautet: hoermann-haustechnik.de. Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an dieser Online-Streitbeilegung teilzunehmen.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Zwischen den Parteien findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG) Anwendung. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend anzuwendende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
17.2. Ist der Besteller Unternehmer (§14 BGB) oder hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ein Land außerhalb der EU verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
17.3. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.
17.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller dem Auftragnehmer gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung der Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
17.5. Vertragssprache ist Deutsch.
17.6. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Bedingungen des Bestellers oder Dritter sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn er in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
Hörmann Haustechnik GmbH & Co. KG • Ravensburger Str. 33 • 88046 Friedrichshafen • Tel. 07541 38080
www.hoermann-haustechnik.de • info@hoermann-haustechnik.de
Stand 08.2023